NABU NRW unterstützt Klage gegen Regionalplan OWL

PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | Nr. 15/25 | 16. April 2025

 

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NABU NRW unterstützt Klage gegen Regionalplan OWL

 

Naturschutzverbände sehen gravierende Planungsmängel 
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·       Regionalplan missachtet landesplanerische Vorgaben

 

·       schwerwiegende Abwägungsmängel bei konkreten Planungen

 

·       Flächenfraß statt Sicherung von Naturschutzflächen

 

 

 

Düsseldorf – Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt fristgerecht beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster eine Klage gegen den Regionalplan OWL eingereicht. Die Klage wird vom Landesverband NRW des Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Landesgemeinschaft Natur und Umwelt NRW (LNU), dem Lippischen Heimatbund (Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege) und dem „Aktionsbündnis: Schützt Menschen und Tiere im Detmolder Westen“ unterstützt. Parallel haben die Naturschutzverbände eine umfangreiche Rüge von Mängeln vorgelegt und gefordert, die Planung rechtskonform auszugestalten.

Die Verbände machen geltend, dass der Regionalplan gegen etliche Vorgaben des gültigen Landesentwicklungsplans (LEP) verstößt. Denn der Regionalplan OWL wurde an Regelungen ausgerichtet, die im Ergebnis einer Klage des BUND durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom 21.03.2024 für unwirksam erklärt worden waren (11 D 133/20.NE). Ein weiterer Schwerpunkt der Klage sind von den Verbänden identifizierte Abwägungsmängel bei der Ausweisung von Siedlungsflächen und der Sicherung von „Bereichen zum Schutz der Natur“ (BSN).

Auf mehreren hundert Seiten hatten die Naturschutzverbände im Beteiligungsverfahren zum Regionalplan OWL fachlich fundierte Hinweise und Kritikpunkte eingebracht. Viele dieser eingebrachten Aspekte hätten indessen keinen Eingang in das Planverfahren gefunden, da diese unter Anwendung eines vom Regionalrat vorab beschlossenen und nicht sachgerechten „Entscheidungskompasses“ von vornherein ausgefiltert wurden. Darin sehen die Verbände einen Verstoß gegen die Beteiligungsvorschriften und die gesetzlichen Vorgaben an eine rechtskonforme Abwägungsentscheidung. Viele für die Entscheidungsfindung und dabei vorzunehmende Abwägungen relevanter Naturschutzbelange seien so unberücksichtigt geblieben.

Holger Sticht, Landesvorsitzender des BUND: „Dass der Regionalrat die Anregungen und Einwände der Naturschutzverbände weit überwiegend ohne Einzelfallprüfung verworfen hat, widerspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren. So wurde eine Vielzahl fundierter Vorschläge für Bereiche zum Schutz der Natur pauschal abgelehnt. Eine zukunftsfähige Vorsorgeplanung für den wirksamen Schutz der bedrohten Natur ist so nicht erkennbar. Die ausgewiesenen BSN-Flächen reichen bei weitem nicht aus, um international vereinbarten Naturschutzzielen nahe zu kommen“.

Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW, ergänzt: „Mit der potenziellen Neuausweisung von rund 12.000 Hektar neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen forciert der Regionalplan den Flächenverbrauch. Damit ignoriert der Regionalplan, dass nach dem OVG-Urteil zum Landesentwicklungsplan wieder das Ziel gilt, den Flächenverbrauch im Land auf 5 Hektar pro Tag zu begrenzen. Mit der erleichterten Inanspruchnahme des Freiraums verstößt der Regionalplan damit auch gegen LEP-Grundsätze, wie der Erhaltung von Kaltluftbahnen, Grünflächen und die Sicherung eines Biotopverbundsystems.“ 

Flächen würden damit über den Bedarf hinaus zur Manövriermasse für die Bauleitplanung in den Kommunen und somit zu einer Blockade für notwendige Naturschutzplanungen, z.B. für ein dringend notwendiges übergreifendes Biotopverbundsystem in OWL.

Brigitte Scheuer, Lippischer Heimatbund (Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege), fügt hinzu: „Da die betreffenden Regelungen der LEP-Änderungsverordnung von Anfang an unwirksam waren, führt dies zur Rechtswidrigkeit des Regionalplans, soweit dieser unwirksame Zielvorgaben umsetzt und an unwirksamen Grundsätzen ausgerichtet ist. Die bislang unterbliebene Neuausrichtung des Regionalplans OWL an die aktuelle Rechtslage ist ein grober Mangel. Damit führt die Planung auf kommunaler Ebene quasi zur Fortsetzung des Rechtsverstoßes“.

Helmut Krüger, 1. Vorsitzender des „Aktionsbündnis: Schützt Menschen und Tiere im Detmolder Westen e.V.“ ergänzt: „Eine ungebremste Flächenbebauung fördert die Erderwärmung mit all den bekannten negativen Folgen, auch für die Gesundheit und Existenz von Menschen. Der Regionalplan OWL steuert nicht ausreichend gegen. Zahlreiche von uns an die Behörden herangetragene Mängel blieben ungehört. Nun bleibt nur der Rechtsweg. Der ist jetzt eingeleitet und wir gehen ihn gemeinsam mit den großen Naturschutzverbänden.“

Die Mängelrüge, auf die sich die Klage stützt, begründen die Verbände mit fehlerhaften Abwägungen anhand zahlreicher Beispiele. So zeige etwa das Beispiel einer fragwürdigen und von der Kommune nicht mehr verfolgten Freizeitsee-Planung im Johannisbachtal in Bielefeld, wie für wirksamen Artenschutz und die Erhaltung der Biodiversität notwendige Naturschutzplanungen ausgebremst und im Rahmen einer Freizeitnutzungsplanung die Belange des Natur- und Gewässerschutzes unzureichend berücksichtigt wurden.

Im Kreis Herford geht es dabei beispielsweise um neue Siedlungsflächen, bei denen Konflikte mit dem Freiraum- und Naturschutz offensichtlich sind, weil dort die Kommune eine Schutzausweisung im Rahmen der Landschaftsplanung vorsehe.

Der BUND hat im Februar 2025 bereits eine
Klage gegen den Regionalplan Ruhr eingereicht und die juristische Überprüfung weiterer Regionalpläne angekündigt.

 

 

 

Für Rückfragen:

 

Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU Nordrhein-Westfalen, Tel.: 0211 15 92 51-41

 

 

 

 

 

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NABU NRW-Pressestelle 
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