Nach dem nichtöffentlichen Erörterungstermin am 25.03.2025 beim OVG Münster hat der Kreis Lippe seine am 27.02.2025 erfolgte Ablehnung revidiert und die Baugenehmigung für die 7 Windenergieanlagen (WEA) an der Gauseköte erteilt, um Schadensersatzansprüche in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags abzuwenden. Diese Kehrtwende hat in Naturschutzkreisen zu Fassungslosigkeit und Entsetzen geführt. „Seit dem Bekanntwerden dieser Entscheidung am Mittwochnachmittag haben mir viele NABU Mitglieder*innen aber auch Bürger*innen aus Detmold ihre Empörung und ihr Unverständnis über diese Entscheidung mitgeteilt“, berichtete Bernd Milde, Vorsitzender des NABU Lippe. Die Bürger*innen können nicht nachvollziehen, dass das OVG Münster in dem Verfahren eine andere Rechtsauffassung vertritt als die zuständigen Fach- und Genehmigungsbehörden. Die Immissionsschutzbehörde des Kreises Lippe hatte in dem Verfahren sehr sorgfältig geprüft und auf der Basis der Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold, die für die Regionalplanung zuständig ist, die Ablehnung des Baus der sieben WEA an der Gauseköte verfügt. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen wurden in den letzten Monaten viele Gesetze in großer Eile geändert. Zusammen mit der aktuellen Rechtsprechung ist eine sehr verworrene Genehmigungslage entstanden, die selbst juristische Fachleute vor große Probleme stellt. Die Erörterung im OVG hat klar gezeigt, dass es eigentlich nur um die Sicherung von Gewinnen im mehrstelligen Millionenbereich geht, die auf Kosten von Natur und Landschaft und zu Lasten der betroffenen Bevölkerung erzielt werden. Die Schädigung des Teutoburger Waldes, der hier ein Hotspot der Biodiversität ist und eine enorme Bedeutung für den Naturschutz und die Erholung der Menschen besitzt, ist gar nicht notwendig. Die mit der Änderung des Regionalplanes beschlossene Ausweisung von Windenergiebereichen in OWL stellt genügend Flächen für den Ausbau der Windenergie außerhalb des Waldes und von Bereichen zum Schutz der Natur zur Verfügung. Leider wird diese Planänderung voraussichtlich erst nächste Woche Rechtskraft erlangen. Die Naturschutzverbände werden den Genehmigungsbescheid sehr genau prüfen und das weitere Vorgehen abstimmen. Detmold, den 27.03.2025 Bernd Milde Vorsitzender NABU Lipp